Beispielfall
Der Haken
Die Versicherung hat zuerst gekürzt und erst nach Widerspruch gezahlt. Das kostet Zeit. Ohne Zahlungsanweisung wäre die Kürzung beim Sachverständigen hängen geblieben.
Beispielfall. Zahlen exemplarisch.
Partnerprogramm für Kfz-Sachverständige
UNFALLNAVI wickelt für Unfallgeschädigte den kompletten Schadenersatz gegen die gegnerische Versicherung ab, von der Meldung bis zur Auszahlung.
Das Unternehmen
Gegründet 2020 in Solingen, heute über 40 Mitarbeitende. Wir übernehmen die Schadenabwicklung für Menschen, die unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind — gegen die gegnerische Versicherung, von der Meldung bis zur Auszahlung.
Die Gruppe, um die sich sonst kaum jemand kümmert. Für eine Kanzlei rechnet sich der Betreuungsaufwand nicht. Für uns schon.
Geschäftsführer Hanno Morgenstern. Kein Anwaltsbüro, sondern registrierter Rechtsdienstleister.
Ihre Kunden werden vollständig betreut, Ihr Honorar wird mit durchgesetzt.
Damit keine Missverständnisse entstehen
Viele Sachverständige erwarten von uns Gutachtenaufträge. Das ist nicht unser Geschäft — und wäre auch kein guter Grund für eine Zusammenarbeit.
Wir bieten die Abwicklung nach dem Gutachten: für Ihre Kunden und für Ihr Honorar.
Aus Sicht Ihres Kunden
Ihr Geschäft lebt von Weiterempfehlungen. Deshalb zählt dieser Teil zuerst.
Telefonisch oder online. Aufnahme in wenigen Minuten.
Digital unterschrieben, ohne Papierweg.
Kommunikation mit der Versicherung, Fristen, Schriftverkehr, Anspruchsdurchsetzung.
Wir prüfen jede Abrechnung und halten dagegen, wo gekürzt wird.
Ihr Kunde bekommt, was ihm zusteht — und wusste jederzeit, wo sein Fall steht.
Montag
Dienstag
Freitag
Was Ihr Kunde dabei nicht tut: bei Ihnen anrufen, um zu fragen, wo sein Geld bleibt.
Betreuung Ihres Kunden
Seine Fragen landen entweder bei Ihnen oder bei uns.
Antwort meist in unter 20 Minuten. Erfahrungswert, keine Zusage.
Mit Namen und Durchwahl. Auch bei Urlaub oder Gerichtstermin: kein Serviceausfall.
Weil ein Teil Ihrer Kunden nicht Deutsch als Muttersprache spricht.
Gezählt in der WhatsApp-Kommunikation mit Geschädigten, Januar bis September 2026. Was kein Mensch geschrieben hat, sind Eingangsbestätigungen und Statusmeldungen.
Das Sachverständigenrisiko
Mit dem Sachverständigenrisiko dreht sich die Richtung um: Die Versicherung muss zuerst vollständig zahlen. Will sie etwas zurück, muss sie selbst aktiv werden.
Beispielfall
Die Versicherung hat zuerst gekürzt und erst nach Widerspruch gezahlt. Das kostet Zeit. Ohne Zahlungsanweisung wäre die Kürzung beim Sachverständigen hängen geblieben.
Beispielfall. Zahlen exemplarisch.
Schicken Sie ihn uns. Wir sagen Ihnen, ob sich die Kürzung noch angreifen lässt.
Ihre Ansprechpartner
Als Unternehmer haben Sie nicht nur juristische Fragen. Für jede Art gibt es hier jemanden.
Keine allgemeine Hotline. Drei Personen, die Ihr Büro und Ihre laufenden Fälle kennen.
Die Umstellung
Vier Anpassungen, damit das Sachverständigenrisiko greift. Wir begleiten Sie dabei.
Ersetzt die klassische Abtretung. Nur so greift das Sachverständigenrisiko.
Geht von Beginn an mit. Die Versicherung muss nicht erst anfordern.
Verkleinert Ihre Angriffsfläche beim Regress und stärkt Ihre Rechtsposition.
Bei Auftragserteilung, Dokumentation und Rechnungsstellung.
Mehr ändert sich nicht. Sie erstellen weiterhin Ihre Gutachten wie bisher.
Aus der Zusammenarbeit
„Wir kämpfen seit Jahren mit Kürzungen. Seit der Zusammenarbeit mit UNFALLNAVI läuft das fast automatisch."
Büro Bergmann, Kfz-Sachverständige
„Ich habe immer gedacht, Kürzungen sind Verhandlungssache. Aber das Sachverständigenrisiko ist ein klarer Hebel."
Büro Demir, Kfz-Sachverständige
„Der Aufwand auf unserer Seite ist minimal, UNFALLNAVI kümmert sich um alles. Wir waren am Anfang skeptisch."
Büro Lindner, Kfz-Sachverständige
Stimmen aus dem UNFALLNAVI-Partnerprogramm Sachverständigenrisiko.
Häufige Fragen
Nein. UNFALLNAVI ist registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG, zugelassen durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf und beaufsichtigt durch das Bundesamt für Justiz. Auf dieser Grundlage machen wir die Ansprüche Ihrer Kunden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend und setzen sie durch.
Nein. Wir erstellen keine Gutachten. Wir wickeln ab, was nach Ihrem Gutachten kommt.
Für Ihr Büro entstehen keine Kosten. Die Kosten der Schadenabwicklung trägt die gegnerische Versicherung.
Nach der einmaligen Umstellung nicht. Sie übermitteln uns das Gutachten, den Rest übernehmen wir.
Sie geben den Kunden nicht ab, sondern die Abwicklung seines Schadens. Der Kunde bleibt Ihr Kunde. Er hat nur einen zusätzlichen Ansprechpartner für alles, was mit der Versicherung zu tun hat.
Das Sachverständigenrisiko beruht auf öffentlicher Rechtsprechung, jeder Anwalt kann damit arbeiten. Der Unterschied liegt in der Abwicklung: Wir machen ausschließlich Unfallschäden, in großer Zahl und mit einem Betreuungsaufwand pro Fall, der sich für eine allgemein tätige Kanzlei nicht rechnet.
Ja, per Rückabtretung. Das prüfen wir im Erstgespräch mit. Für gekürzte Gutachten aus 2023 gibt es dafür ein eigenes Angebot: Reaktiv. Der Jahrgang 2023 verjährt am 31.12.2026.
Erstgespräch
Wir schauen uns an, wo Ihnen Honorar verloren geht und ob sich gekürzte Altfälle aufrollen lassen.
Oder schreiben Sie an partner@unfall-navi.de.