UNFALLNAVI übernimmt die komplette Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung — 100 % kostenlos für Ihre Kunden.
Unterstützung für Geschädigte nach einem Unfall. Die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung — ohne Stress und ohne Papierkram.
Prüfung, Abwehr und Nachverfolgung von Kürzungen durch die Versicherung — konsequent und fachkundig.
Alle Telefonate, Mahnungen, Rückfragen und Verhandlungen mit der Versicherung. Kein Stress für Ihren Kunden.
Über Telefon, WhatsApp, E-Mail, Web-Portal und App — in allen Sprachen, rund um die Uhr.
Automatismen und KI-Unterstützung sorgen für maximale Geschwindigkeit bei der Fallbearbeitung.
UNFALLNAVI macht ausschließlich Unfallrecht — das erhöht die Chance auf vollständige Anspruchsdurchsetzung.
Volle Übersicht über Portal, App, Telefon und WhatsApp — jederzeit der aktuelle Fallstand.
Zwei einfache E-Mail-basierte Wege. Ohne Änderung Ihrer bestehenden Prozesse als Sachverständige.
Die Vollmacht liegt bereits über Blinkos vor — keine zusätzliche Vollmacht erforderlich.
E-Mail an gutachten@unfall-navi.de mit:
Bester & stressfreiester Weg für alle Beteiligten
UNFALLNAVI organisiert die Vollmacht direkt beim Kunden nach Eingang des Gutachtens.
E-Mail an gutachten@unfall-navi.de mit:
Standardweg wenn noch keine Vollmacht vorliegt
Von der Fallmeldung bis zur Auszahlung. Strukturiert, transparent und nachvollziehbar.
Der SV sendet den Fall per E-Mail. UNFALLNAVI kontaktiert den Kunden telefonisch: Vorstellung, Beratung, Abfrage der Grunddaten.
Kunde erhält Login-Anweisungen per E-Mail und Zugang zur persönlichen Kundenakte.
Gutachten wird geprüft, bewertet und importiert. Kunde erhält Beratungs- und Infotexte auf Basis des Gutachtens.
Schreiben wird erstellt und versendet. Danach: Nachfrage bei Versicherung (1 Woche) → Mahnung (2 Wochen) → Klageandrohung (4 Wochen) → Nachverfolgung (6 Wochen).
Kunde wird über Beträge und Berechnungsgrundlagen aufgeklärt. Auszahlung erfolgt binnen 3 Tagen.
Kürzungsabwehrschreiben werden versendet. Mahnung (2 Wochen) → Klageandrohung (4 Wochen) → Klageberatung (6 Wochen).
Wenn der Standardprozess nicht greift. Schadenfälle mit rechtlichen oder tatsächlichen Besonderheiten erfordern eine individuelle Bearbeitung.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch der Versicherung auf eine Nachbesichtigung, da bereits ein Sachverständigengutachten vorliegt. Die Versicherung ist begründungspflichtig, z. B. bei nicht übereinstimmenden Schadensbildern.
Zahlungsfrist: Die Versicherung muss grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen zahlen — unabhängig davon, ob Einsicht in die Ermittlungsakte besteht.
Diese Fälle fallen nicht unter die üblichen Haftungsgrundlagen und erfordern eine vollständig individuelle Bearbeitung. Standardfristen (z. B. 6 Wochen) gelten hier nicht.
Der Geschädigte wird über die Besonderheiten des Falls und realistische Erfolgsaussichten informiert. Die Bearbeitung erfolgt individuell anhand der konkreten Sach- und Rechtslage.
Die zentrale Plattform für Ihre KFZ-Schadensfälle. Jederzeit Transparenz über Status, Abrechnung und Kommunikation.
Offene und abgeschlossene Anfragen mit Referenz, Status und Anfragesteller auf einen Blick.
Suche nach Kennzeichen (Format: „E AB-2000") oder Kundennamen. Filter nach offen, eigene, alle.
Akten-Status, Unfallort, Anhänge (Gutachten, Forderungsschreiben, Abrechnungen) — alles an einem Ort.
Kommentare hinzufügen und Dokumente per Anhang direkt aus dem Portal hochladen.
Geforderte, abgerechnete und monierte Beträge — getrennt für SV und Mandanten, transparent.
Vollständige Verlaufshistorie jedes Falls — lückenlos dokumentiert und nachvollziehbar.
Die Kundenakte enthält mehr Informationen als die SV-Akte. Vollständiger Schriftverkehr mit Versicherung & Kunde sowie alle Beratungsinhalte — Zugriff nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
Der SV-Partner erklärt dem Kunden transparent den Zweck und weist auf die bevorstehende Nachricht von UNFALLNAVI hin — Einwilligung erfolgt per einfachem Klick.
In der geöffneten SV-Akte auf „Aktenfreigabe beim Kunden anfragen" klicken.
Der Kunde erhält eine Nachricht in seiner Kundenakte sowie zusätzlich eine E-Mail-Benachrichtigung.
Kunde klickt auf „Einwilligungserklärung", wird zu einem vorausgefüllten Formular weitergeleitet und unterzeichnet digital.
Der SV-Partner erhält eine Benachrichtigung in der SV-Akte. Zugang erfolgt über den Link zur Kundenakte unter „Anmerkungen".
Bitte speichert euch beide Hotlines. Beide sind auch per WhatsApp erreichbar. So bleibt alles klar getrennt: Partner → Erfolgsmanager, Kunden → OPS-Team.
Direkter Draht zu eurem Erfolgsmanager — für alle eure Anliegen & Absprachen mit uns. Der Erfolgsmanager hat den Überblick über alle eure Akten.
Diese Nummer bitte speichern und unbedingt an eure Kunden weitergeben. Dort kümmert sich unser OPS-Team aktenbezogen um die Fälle.
Damit UNFALLNAVI-E-Mails zu neuen Fällen, Rückfragen und Zahlungen nicht im Posteingang untergehen, empfehlen wir eine automatische Outlook-Regel in einen eigenen Ordner „Unfallnavi":
Benachrichtigungen zu einzelnen, abgeschlossenen Fällen lassen sich zudem über den Abmelde-Link in der jeweiligen E-Mail gezielt deaktivieren — andere Fälle bleiben davon unberührt.
Video-Anleitung zur E-Mail-Filter-Regel ansehen
Bei Fragen: Partner@unfall-navi.de
Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug? Wir können in fast allen Fällen helfen — mit zwei wichtigen Ausnahmen.
Grüne-Karte-System greift. Deutscher Sachverständiger, Rechtsanwalt und voller Schadensersatz (inkl. Wertminderung & Nutzungsausfall) über den deutschen Regulierungsbeauftragten durchsetzbar.
Wenn der Unfallgegner ein türkisches oder serbisches Kennzeichen hat, ist die Schadensregulierung über den deutschen Regulierungsbeauftragten häufig nicht möglich oder stark eingeschränkt. Der Haftpflichtversicherer lässt sich in solchen Fällen oft nicht verlässlich belangen. Solche Fälle bitte nicht eigenständig annehmen — zuerst Rücksprache mit UNFALLNAVI halten.