Partnerportal für Sachverständige

Gerechtigkeit auf
Knopfdruck.

UNFALLNAVI übernimmt die komplette Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung — 100 % kostenlos für Ihre Kunden.

Überblick

Was ist UNFALLNAVI?

Unterstützung für Geschädigte nach einem Unfall. Die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung — ohne Stress und ohne Papierkram.

Aktive Kürzungsabwehr

Prüfung, Abwehr und Nachverfolgung von Kürzungen durch die Versicherung — konsequent und fachkundig.

Komplette Kommunikation

Alle Telefonate, Mahnungen, Rückfragen und Verhandlungen mit der Versicherung. Kein Stress für Ihren Kunden.

24/7 erreichbar

Über Telefon, WhatsApp, E-Mail, Web-Portal und App — in allen Sprachen, rund um die Uhr.

Schnell durch KI

Automatismen und KI-Unterstützung sorgen für maximale Geschwindigkeit bei der Fallbearbeitung.

Spezialisiert auf Unfallrecht

UNFALLNAVI macht ausschließlich Unfallrecht — das erhöht die Chance auf vollständige Anspruchsdurchsetzung.

Transparent & nachvollziehbar

Volle Übersicht über Portal, App, Telefon und WhatsApp — jederzeit der aktuelle Fallstand.

100 % kostenlos

Nichts zu verlieren. Nur Vorteile.

Der Service ist für den Geschädigten komplett kostenfrei — bezahlt von der gegnerischen Versicherung.

„UNFALLNAVI nimmt dir nach dem Unfall die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung ab — inklusive Schadensmeldung, rechtlicher Einschätzung und allen Rückfragen. Du hast volle Transparenz über Portal/App/Telefon/WhatsApp, und das Ganze ist für dich 100 % kostenlos."
Für SV-Partner

Wie vermittle ich einen Fall?

Zwei einfache E-Mail-basierte Wege. Ohne Änderung Ihrer bestehenden Prozesse als Sachverständige.

Variante 1 — Mit Vollmacht über Blinkos.de

Die Vollmacht liegt bereits über Blinkos vor — keine zusätzliche Vollmacht erforderlich.

E-Mail an mit:

  • SV-Gutachten
  • SV-Rechnung
  • SV-Gutachtenauftrag (aus Blinkos)
  • Kunden-E-Mail
  • Kunden-Telefonnummer

Bester & stressfreiester Weg für alle Beteiligten

Variante 2 — Ohne UNFALLNAVI-Vollmacht

UNFALLNAVI organisiert die Vollmacht direkt beim Kunden nach Eingang des Gutachtens.

E-Mail an mit:

  • SV-Gutachten
  • SV-Rechnung
  • Kunden-E-Mail
  • Kunden-Telefonnummer

Standardweg wenn noch keine Vollmacht vorliegt

Ablauf

Prozessablauf bei UNFALLNAVI

Von der Fallmeldung bis zur Auszahlung. Strukturiert, transparent und nachvollziehbar.

1

Fallmeldung & Erstkontakt

Der SV sendet den Fall per E-Mail. UNFALLNAVI kontaktiert den Kunden telefonisch: Vorstellung, Beratung, Abfrage der Grunddaten.

Telefon · WhatsApp · E-Mail · Portal
2

Kundenakte & Informationsaufnahme

Kunde erhält Login-Anweisungen per E-Mail und Zugang zur persönlichen Kundenakte.

E-Mail
3

Gutachten & inhaltliche Aufbereitung

Gutachten wird geprüft, bewertet und importiert. Kunde erhält Beratungs- und Infotexte auf Basis des Gutachtens.

E-Mail · Webportal · App
4

Forderungsschreiben & Nachverfolgung

Schreiben wird erstellt und versendet. Danach: Nachfrage bei Versicherung (1 Woche) → Mahnung (2 Wochen) → Klageandrohung (4 Wochen) → Nachverfolgung (6 Wochen).

E-Mail · Portal
5

Abrechnung & Auszahlung

Kunde wird über Beträge und Berechnungsgrundlagen aufgeklärt. Auszahlung erfolgt binnen 3 Tagen.

E-Mail · Portal
6

Kürzungen & Monierung (falls relevant)

Kürzungsabwehrschreiben werden versendet. Mahnung (2 Wochen) → Klageandrohung (4 Wochen) → Klageberatung (6 Wochen).

E-Mail · Portal
„UNFALLNAVI führt den Kunden strukturiert durch den gesamten Prozess — von der ersten Meldung bis zur Auszahlung und einer möglichen Kürzungsabwehr."

Einzelfälle

Sonderkonstellationen

Wenn der Standardprozess nicht greift. Schadenfälle mit rechtlichen oder tatsächlichen Besonderheiten erfordern eine individuelle Bearbeitung.

1 Nachbesichtigung durch die Versicherung

Rechtliche Ausgangslage

Grundsätzlich besteht kein Anspruch der Versicherung auf eine Nachbesichtigung, da bereits ein Sachverständigengutachten vorliegt. Die Versicherung ist begründungspflichtig, z. B. bei nicht übereinstimmenden Schadensbildern.

Entscheidung des Geschädigten

Option A — Zulassen Vorteil: schnellerer Zahlungseingang möglich. Risiko: geringere oder ggf. keine Zahlung.
Option B — Ablehnen Folge: längere Regulierungsdauer. Möglichkeit: Klageverfahren.

Waffengleichheit & Kosten

  • Der Sachverständige des Geschädigten darf anwesend sein — der Geschädigte selbst nicht.
  • Die Versicherung muss eine Deckungszusage für die SV-Kosten erteilen.

2 Ermittlungsakten

Zahlungsfrist: Die Versicherung muss grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen zahlen — unabhängig davon, ob Einsicht in die Ermittlungsakte besteht.

Vorgehen von UNFALLNAVI

  • Beantragung der Ermittlungsakte bei den Behörden in kritischen Fällen
  • Nachfrage zum Stand alle 2 Wochen (Telefon + E-Mail)
  • Regelmäßige Beratung des Kunden zu Ermittlungsstand & Auswirkungen auf die Zahlungsfrist

Entscheidungsmöglichkeiten des Kunden

Klage einreichen Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist, unabhängig vom Stand der Ermittlungsakte.
Keine Klage Fortlaufende Erinnerungen und weitere Nachfragen bei der Versicherung.

3 Alles außerhalb von § 7 StVG

Diese Fälle fallen nicht unter die üblichen Haftungsgrundlagen und erfordern eine vollständig individuelle Bearbeitung. Standardfristen (z. B. 6 Wochen) gelten hier nicht.

Besondere Merkmale

  • Erfolgschancen hängen stark von der Solvenz des Anspruchsgegners ab
  • Relevant: natürliche oder juristische Person als Anspruchsgegner

Vorgehen

Der Geschädigte wird über die Besonderheiten des Falls und realistische Erfolgsaussichten informiert. Die Bearbeitung erfolgt individuell anhand der konkreten Sach- und Rechtslage.

„Sonderkonstellationen werden bei UNFALLNAVI individuell, transparent und rechtlich fundiert bearbeitet — immer in enger Abstimmung mit dem Geschädigten oder Sachverständigen."
Ihr Arbeitswerkzeug

Das SV-Portal

Die zentrale Plattform für Ihre KFZ-Schadensfälle. Jederzeit Transparenz über Status, Abrechnung und Kommunikation.

Alle Fälle im Überblick

Offene und abgeschlossene Anfragen mit Referenz, Status und Anfragesteller auf einen Blick.

Suche & Filter

Suche nach Kennzeichen (Format: „E AB-2000") oder Kundennamen. Filter nach offen, eigene, alle.

Detailansicht

Akten-Status, Unfallort, Anhänge (Gutachten, Forderungsschreiben, Abrechnungen) — alles an einem Ort.

Kommunikation & Dokumente

Kommentare hinzufügen und Dokumente per Anhang direkt aus dem Portal hochladen.

Abrechnungsdaten

Geforderte, abgerechnete und monierte Beträge — getrennt für SV und Mandanten, transparent.

Aktivitätshistorie

Vollständige Verlaufshistorie jedes Falls — lückenlos dokumentiert und nachvollziehbar.

Für SV-Partner

Freigabe der Kundenakte

Die Kundenakte enthält mehr Informationen als die SV-Akte. Vollständiger Schriftverkehr mit Versicherung & Kunde sowie alle Beratungsinhalte — Zugriff nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

Datenschutz & Transparenz: Kein automatischer Zugriff, keine Einsicht ohne Wissen des Kunden. Freigabe ausschließlich nach aktiver, digitaler Einwilligung.
1

Absprache mit dem Kunden

Der SV-Partner erklärt dem Kunden transparent den Zweck und weist auf die bevorstehende Nachricht von UNFALLNAVI hin — Einwilligung erfolgt per einfachem Klick.

2

Auswahl der SV-Akte

Login im und Öffnen der passenden SV-Akte.

3

Aktenfreigabe anfragen

In der geöffneten SV-Akte auf „Aktenfreigabe beim Kunden anfragen" klicken.

4

Kunde erhält Anfrage

Der Kunde erhält eine Nachricht in seiner Kundenakte sowie zusätzlich eine E-Mail-Benachrichtigung.

5

Digitale Einwilligung

Kunde klickt auf „Einwilligungserklärung", wird zu einem vorausgefüllten Formular weitergeleitet und unterzeichnet digital.

6

Zugriff auf die Kundenakte

Der SV-Partner erhält eine Benachrichtigung in der SV-Akte. Zugang erfolgt über den Link zur Kundenakte unter „Anmerkungen".

„Der Zugriff auf die Kundenakte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden und schafft maximale Transparenz für Service und Beratung."
Kontakt

Kontaktmöglichkeiten

Bitte speichert euch beide Hotlines. Beide sind auch per WhatsApp erreichbar. So bleibt alles klar getrennt: Partner → Erfolgsmanager, Kunden → OPS-Team.

Für Partner

Erfolgsmanager-Hotline

0212 25080936
Auch per WhatsApp erreichbar

Direkter Draht zu eurem Erfolgsmanager — für alle eure Anliegen & Absprachen mit uns. Der Erfolgsmanager hat den Überblick über alle eure Akten.

Kunden sollen diese Nummer nicht erhalten — sie melden sich ausschließlich über die Kunden-Hotline.
Für Mandanten

Kunden-Hotline

0212 25080930
Auch per WhatsApp erreichbar

Diese Nummer bitte speichern und unbedingt an eure Kunden weitergeben. Dort kümmert sich unser OPS-Team aktenbezogen um die Fälle.

Als Partner sollt ihr euch hier nicht melden — das OPS-Team ist ausschließlich für eure Kunden da.

Praktischer Tipp: E-Mail-Filter-Regel einrichten

Damit UNFALLNAVI-E-Mails zu neuen Fällen, Rückfragen und Zahlungen nicht im Posteingang untergehen, empfehlen wir eine automatische Outlook-Regel in einen eigenen Ordner „Unfallnavi":

  1. Eine beliebige E-Mail von UNFALLNAVI öffnen
  2. Rechtsklick → „Regeln" → „Regel erstellen"
  3. Zielordner „Unfallnavi" festlegen (ggf. neu anlegen)
  4. Regel speichern und optional auf bestehende E-Mails im Posteingang anwenden

Benachrichtigungen zu einzelnen, abgeschlossenen Fällen lassen sich zudem über den Abmelde-Link in der jeweiligen E-Mail gezielt deaktivieren — andere Fälle bleiben davon unberührt.

Bei Fragen:

Inland

Unfall in Deutschland — ausländisches Fahrzeug

Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug? Wir können in fast allen Fällen helfen — mit zwei wichtigen Ausnahmen.

Annehmbar — alle übrigen Länder
Belgien Bulgarien Dänemark Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Montenegro Niederlande Nordmazedonien Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ukraine Ungarn

Grüne-Karte-System greift. Deutscher Sachverständiger, Rechtsanwalt und voller Schadensersatz (inkl. Wertminderung & Nutzungsausfall) über den deutschen Regulierungsbeauftragten durchsetzbar.

Nicht einfach annehmen — Rücksprache erforderlich
Türkei Serbien

Wenn der Unfallgegner ein türkisches oder serbisches Kennzeichen hat, ist die Schadensregulierung über den deutschen Regulierungsbeauftragten häufig nicht möglich oder stark eingeschränkt. Der Haftpflichtversicherer lässt sich in solchen Fällen oft nicht verlässlich belangen. Solche Fälle bitte nicht eigenständig annehmen — zuerst Rücksprache mit UNFALLNAVI halten.